Konformitätserklärungen unserer Sonnenschutzartikel
Danke, dass Sie sich für einen unserer Sonnenschutzartikel entschieden haben. Sie haben hiermit ein geprüftes Produkt mit Schutzwirkung erworben. Bitte bedenken Sie auch, dass dadurch nur die mit Textilien bedeckten Flächen der Haut geschützt sind. Unbedeckte Hautstellen sollten zudem mit Sonnencreme vor UV-A- und UV-B-Strahlung geschützt werden.
Unsere von einem anerkannten Testlabor geprüften Sonnenschutzartikel erfüllen die Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und sind insoweit mit dem CE-Zeichen versehen. Hier finden Sie die Konformitätserklärungen unserer Sonnenschutzartikel.